Veröffentlichung der Formularvorlage „RED II-Compliance-Nachweis“

Um im Emissionsbericht den nachhaltigen biogenen Anteil in Abfallbrennstoffen abziehen zu dürfen, können Anlagenbetreiber den geforderten Nachhaltigkeitsnachweis durch einen alternativen Nachweis außerhalb der Datenbank Nabisy erbringen, der die Erfüllung der nachzuweisenden RED II-Kriterien bestätigt. Dazu muss der Betreiber zusammen mit dem Emissionsbericht 2023 einen sogenannten RED II-Compliance-Nachweis bis spätestens 31.03.2024 einreichen, siehe ausführlich Kapitel 8.6.2 des Leitfadens. Wir stellen nun das entsprechende Formular auf unserer Internetseite zur Verfügung.

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