In der am 12.02.2024 veröffentlichten Aktualisierung des Leitfadens finden Sie unter anderem folgende Informationen:
Anpassungen an die Neuerungen der novellierten Monitoring-Verordnung (zum Beispiel die geänderten Intervalle zur Einreichung von Verbesserungsberichten),
- Ergänzung und Konkretisierung des Kapitels zu Biomasse bezüglich Nachweisvereinfachungen bei Abfallbrennstoffen (siehe auch Newsletter vom 26.09.2023) und Angaben zur nachhaltigen Biomasse im Emissionsbericht,
- Ergänzung von Hinweisen zum Zusammenwirken von Europäischem Emissionshandel und nationalem Emissionshandel,
- Konkretisierung zur Rotation des leitenden Prüfers sowie Ergänzung eines Kapitels zur virtuellen Standortbegehung durch Prüfstellen.