Deutsche Emissionshandelsstelle

12.02.2024Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens

Der aktualisierte Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode steht nun zur Verfügung. Er berücksichtigt die Neuerungen in der Monitoring-Verordnung vom 12.10.2023 (EU 2023/2122), die keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen und direkt anwendbar sind.
Neuerungen in der EU-Emissionshandelsrichtlinie vom 05.06.2023 (2003/87/EG), wie zum Beispiel bei Tätigkeitsdefinitionen, werden in Deutschland durch die anstehende Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) umgesetzt. Diese werden in der nächsten Aktualisierung des Leitfadens aufgegriffen.

In der am 12.02.2024 veröffentlichten Aktualisierung des Leitfadens finden Sie unter anderem folgende Informationen:

Anpassungen an die Neuerungen der novellierten Monitoring-Verordnung (zum Beispiel die geänderten Intervalle zur Einreichung von Verbesserungsberichten),

  • Ergänzung und Konkretisierung des Kapitels zu Biomasse bezüglich Nachweisvereinfachungen bei Abfallbrennstoffen (siehe auch Newsletter vom 26.09.2023) und Angaben zur nachhaltigen Biomasse im Emissionsbericht,
  • Ergänzung von Hinweisen zum Zusammenwirken von Europäischem Emissionshandel und nationalem Emissionshandel,
  • Konkretisierung zur Rotation des leitenden Prüfers sowie Ergänzung eines Kapitels zur virtuellen Standortbegehung durch Prüfstellen.

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