Nationaler Emissionshandel: Abgelaufene Frist für Überwachungspläne | Formular - Ruhendstellen des Inverkehrbringens von Brennstoffen (11)
Liebe Leser*innen,
heute erinnern wir Sie an die bereits abgelaufene Frist zur Einreichung eines Überwachungsplans zur Genehmigung bei uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), zum 31.10.2023 (gemäß § 6 Absatz 1 BEHG). Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Ihr Postfach auf der DEHSt-Plattform regelmäßig auf Nachrichten der DEHSt prüfen sollten, und geben Hinweise zur Nachreichung einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Außerdem stellen wir ab sofort ein Formular bereit, mit dem Sie anzeigen können, ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßig keine Brennstoffe (nach § 2 Satz 1 und 2 sowie § 2a BEHG) mehr in Verkehr zu bringen.