Europäischer Emissionshandel: Antragsfrist und Vorbereitung zum Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030 (10)
Liebe Leser*innen,
wir hatten Sie am 21.12.2023 mit unserem Newsletter informiert, dass im Jahr 2024 das Zuteilungsverfahren für die zweite Hälfte der Handelsperiode – für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 – startet.
Nun möchten wir Sie darüber informieren, dass Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ab dem 28.03.2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen können. Die Antragsfrist wird am Freitag den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist). Wir werden dieses Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 auch im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Für die Antragstellung ist die Verwendung der Virtuellen Poststelle (VPS) und einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorgeschrieben. Zu beidem informieren wir Sie auf unserer Internetseite.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zum Erlangen einer Signaturkarte für die QES bis zu drei Monate dauern kann.
Wir empfehlen Ihnen, unsere bereits veröffentlichten Informationen auf den betreffenden Internetseiten sowie unseren Leitfaden Teil 1 schon jetzt für die Vorbereitungen des Zuteilungsverfahrens zu nutzen.
Internetseite der DEHSt
Ihnen stehen unter „Europäischer Emissionshandel“ – „Anlagen betreiben“ im Bereich „Zuteilung 2026-2030“ bereits erste Informationen und Dokumente zur Verfügung. In den nächsten Wochen werden wir an dieser Stelle weitere Informationen und Hinweise zum Zuteilungsverfahren, den Rechtsgrundlagen sowie allen weiteren Regelungen, die im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode gelten, bereitstellen.
Leitfaden
Grundlegende Informationen zu rechtlichen Regelungen und zum Verfahren hatten wir am 21.12.2023 mit dem Leitfaden Teil 1 zur Verfügung gestellt. Er gibt allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine erste Hilfestellung für das Antragsverfahren, bietet eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln sowie Änderungen gegenüber dem ersten Zuteilungszeitraum und stellt die wesentlichen Anforderungen hinsichtlich der zu übermittelnden Daten dar. Wir informieren gesondert, sobald weitere Leitfäden zur Verfügung stehen.
Zum Leitfaden
Informationsveranstaltung der DEHSt
Wir werden auch 2024 wieder eine Online-Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber und Prüfstellen durchführen, um Sie bei der Erstellung von Anträgen auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen und deren Verifizierung zu unterstützen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 09.04.2024 statt. Merken Sie sich den Termin gern vor. Eine Einladung schicken wir Ihnen zu gegebener Zeit zu.