Ausrichtung des EU-ETS 1 auf das neue EU-Klimaschutzziel für 2030 und Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR-1)

Mit seiner ab 2024 in Kraft tretenden Reform wurde der Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) auf das neue Klimaschutzziel ausgerichtet, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Die wesentlichen Bestandteile dieser Reform sind die Stärkung des Caps sowie die Erweiterung auf den Seeverkehr. Öko-Institut hat ein aktualisiertes Factsheet erstellt, dass die zentralen Aspekte des Cap, den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 sowie die Änderungen an der zugehörigen Marktstabilitätsreserve (MSR 1) skizziert.

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