Europäischer Emissionshandel im Seeverkehr gestartet | Update Website und neue FAQs (06)
Liebe Leser*innen,
seit dem 01.01.2024 ist der Sektor Seeverkehr Teil des europäischen Emissionshandels. Grundlage dafür sind die Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie vom 05.06.2023. In Deutschland werden durch die anstehende Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) die Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierzu erstellter Referentenentwurf wird nach Einleitung der Ressortabstimmung zügig in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Verzögerungen in der nationalen gesetzlichen Umsetzung führen für berichts- und abgabepflichtige Schifffahrtsunternehmen nicht zu Nachteilen. Die Überwachungspflichten, die für die betroffenen Schifffahrtsunternehmen gelten, sind in der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung geregelt, die keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf und direkt anwendbar ist.
Die Emissionszertifikate für die im Jahr 2024 verursachten CO2-Emissionen müssen bis zum 30.09.2025 im Unionsregister abgegeben werden. Rechtliche Grundlage für das Unionsregister ist die Europäische Registerverordnung, die im Dezember für den Seeverkehr angepasst wurde (Verordnung (EU) 2023/2904). Die Eröffnung von Seeschiffsbetreiberkonten wird ab April 2024 möglich sein. Wir bitten bis dahin von Nachfragen abzusehen.
Wir sind bereits seit 2018 zuständige Behörde für die EU-MRV-Seeverkehrsverordnung und übernehmen auch die Aufgaben im Rahmen des Emissionshandels. Wir benachrichtigen Sie weiterhin zeitnah über den Fortschritt der Rechtssetzung, die Veröffentlichung von Leitfäden und FAQs sowie andere aktuelle Entwicklungen - auf unserer Website, mit unserem Newsletter-Service und über unseren Kundenservice.