Deutsche Emissionshandelsstelle als nationale Behörde

Mit Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 22.12.2023 wurde dem Umweltbundesamt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe der zuständigen Behörde (competent authority) nach der CBAM-Verordnung zur Wahrnehmung durch die DEHSt übertragen.

Deshalb haben wir eine neue Rubrik CBAM auf der DEHSt-Website eingerichtet, in der Sie alle für Sie relevanten aktuellen Informationen finden können. Darüber hinaus bietet auch die Europäische Kommission detaillierte Informationen mit Guidance-Dokumenten, Webseminaren und umfangreichen FAQ an.