Aktualisierter Leitfaden für Luftfahrzeugbetreiber

Für die Emissionsberichterstattung 2023 sind unter anderem folgende Punkte zu beachten und im aktualisierten Leitfaden ausführlich beschrieben: Luftfahrzeugbetreiber, die das vereinfachte Verfahren mithilfe der Support Facility von Eurocontrol nutzen und den Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen auf ihre Abgabeverpflichtung anrechnen lassen möchten, müssen ihren Emissionsbericht bezüglich Nachweisführung und Anrechnung der Biokraftstoffe verifizieren lassen. Ab 2024 unterfallen weitere Flüge einer Berichts- und Abgabepflicht im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Das betrifft internationale Flüge zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Gebieten in äußerster Randlage des EWR und von Gebieten in äußerster Randlage des EWR in die Schweiz bzw. nach UK.

Allerdings beruht die Neuberechnung der kostenlosen Zuteilung für die Jahre 2024 und 2025 auf den berichteten Emissionen des Jahres 2023. Luftfahrzeugbetreiber ohne CORSIA-Verpflichtungen gegenüber Deutschland können die oben genannten Flüge deshalb auf freiwilliger Basis (Verifizierung erforderlich) berichten. Ansonsten schätzt die DEHSt die entsprechenden Emissionen. Luftfahrzeugbetreiber mit CORSIA-Verpflichtungen gegenüber Deutschland müssen diese Flüge bereits ohnehin berichten.

  • Die virtuelle Standortbegehung durch die Prüfstelle ist nur noch auf Antrag möglich. Bitte beachten Sie hierzu auch den entsprechenden Newsletter vom 16.11.2023, Ausgabe 34/2023 der DEHSt.

Beachten Sie bereits jetzt, dass sich die Frist für die Abgabe der Berechtigungen ändert. Sie wird auf den 30.09.2024 (statt 30.04.2024) verschoben.