Allerdings beruht die Neuberechnung der kostenlosen Zuteilung für die Jahre 2024 und 2025 auf den berichteten Emissionen des Jahres 2023. Luftfahrzeugbetreiber ohne CORSIA-Verpflichtungen gegenüber Deutschland können die oben genannten Flüge deshalb auf freiwilliger Basis (Verifizierung erforderlich) berichten. Ansonsten schätzt die DEHSt die entsprechenden Emissionen. Luftfahrzeugbetreiber mit CORSIA-Verpflichtungen gegenüber Deutschland müssen diese Flüge bereits ohnehin berichten.
- Die virtuelle Standortbegehung durch die Prüfstelle ist nur noch auf Antrag möglich. Bitte beachten Sie hierzu auch den entsprechenden Newsletter vom 16.11.2023, Ausgabe 34/2023 der DEHSt.
Beachten Sie bereits jetzt, dass sich die Frist für die Abgabe der Berechtigungen ändert. Sie wird auf den 30.09.2024 (statt 30.04.2024) verschoben.