Nationaler Emissionshandel: BEHG-Novelle und Verkaufskalender 2024 (38)
Liebe Leser*innen,
im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024, das im Bundestag und im Bundesrat am 15.12.2023 verabschiedet wurde, wurde eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hinsichtlich der Festpreise nach § 10 Absatz 2 BEHG beschlossen. Nach Inkrafttreten dieser Änderung – gesetzlich vorgesehen zum 01.01.2024 – wird die Veröffentlichung des Verkaufskalenders 2024 für die Verkäufe im nEHS im ersten Quartal 2024 angestrebt.
BEHG-Novelle: Anhebung der Festpreise und Veröffentlichung des Verkaufskalenders für nEHS-Zertifikate im Jahr 2024
Die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sieht vor, dass der CO2-Preis für die Jahre 2024 und 2025 auf den im Rahmen der 1. Novelle des BEHG vorgesehenen Pfad vollständig zurückkehren soll. Durch die Rückkehr würde sich ein Festpreis pro Emissionszertifikat von 45 Euro im Jahr 2024 und 55 Euro im Jahr 2025 ergeben.
Nach Inkrafttreten der BEHG-Novelle (Beschlussfassungen von Bundestag und Bundesrat am 15.12.2023) werden die Veröffentlichung des Verkaufskalenders 2024 und ein Start der Verkäufe von nEHS-Zertifikaten (nEZ) mit der Jahreskennung 2024 und der Jahreskennung 2023 im ersten Quartal 2024 angestrebt. Während der Festpreisphase ist die Anzahl der verfügbaren nEZ mit der Jahreskennung des jeweils laufenden Jahres an den Verkaufsterminen nicht limitiert. Im Folgejahr wird bis September ebenfalls ein begrenzter Nachkauf von nEZ mit der Vorjahreskennung möglich sein (so genannte Nachkaufregel).
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