Liebe Leser*innen,
am 01.01.2021 begann die vierte Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels (2021 bis 2030). Die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an stationäre Anlagen erfolgte aber nicht für die gesamte Handelsperiode, sondern nur für den ersten Zuteilungszeitraum (2021-2025).
Im Jahr 2024 startet das Zuteilungsverfahren für die zweite Hälfte der Handelsperiode – für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030. Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage können Sie im Frühjahr 2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 stellen. Den genauen Antragszeitraum und die Antragsfrist können wir Ihnen voraussichtlich im Januar 2024 mitteilen.
Wir informieren Sie heute über den Stand unserer Vorbereitungen des Zuteilungsverfahrens.
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Neue Internetseite der DEHSt
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Auf unserer Website haben wir für den zweiten Zuteilungszeitraum den Bereich „Zuteilung 2026 – 2030“ neu eingerichtet. Sie finden ihn ebenso wie den Bereich „Zuteilung 2021 – 2025“ unter „Europäischer Emissionshandel“ – „Anlagen betreiben“. Im Bereich „Zuteilung 2026 – 2030“ stehen Ihnen bereits erste Informationen und Dokumente zur Verfügung. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir an dieser Stelle weitere Informationen und Hinweise zu dem Zuteilungsverfahren, den Rechtsgrundlagen sowie allen weiteren Regelungen, die im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode gelten, bereitstellen.
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Zu den fachlichen und rechtlichen Regelungen und Verfahren stellen wir, wie für die vorangegangenen Zuteilungsverfahren, einen umfassenden Leitfaden zur Verfügung. Er gibt allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren, bietet in mehreren Teilen eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln und stellt die wesentlichen Anforderungen hinsichtlich der zu übermittelnden Daten dar.
Den ersten Teil des Leitfadens für die zweite Hälfte der Handelsperiode können Sie jetzt auf unserer Website herunterladen. Wesentliche Unterschiede in den Zuteilungsregeln zwischen dem ersten und dem zweiten Zuteilungszeitraum und die daraus folgenden Anforderungen an die Zuteilungsanträge bilden den Schwerpunkt dieses Teils des Leitfadens. Mit dem Teil 1 des Leitfadens wollen wir Ihnen schon deutlich vor dem Start des Zuteilungsverfahrens Hinweise für Ihre Vorbereitung geben. Bitte machen Sie sich schon jetzt mit den Anforderungen vertraut. Für die Antragstellung und Prüfung ist der Teil 1 des Leitfadens nicht ausreichend. Wir werden bis zum Start des Antragsverfahrens weitere Teile bereitstellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die maßgeblichen Rechtstexte und erläuternden Dokumente der Europäischen Kommission noch nicht finalisiert wurden. Daher können sich zukünftig noch Anpassungen ergeben. Soweit notwendig werden wir in einem solchen Fall den Leitfaden aktualisieren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuelle Fassung des Leitfadens verwenden.
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Informationsveranstaltungen der DEHSt
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Wir werden auch 2024 wieder Online-Informationsveranstaltungen für Anlagenbetreiber und Prüfstellen durchführen, um Sie bei der Erstellung von Anträgen auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen und deren Verifizierung zu unterstützen. Beide Veranstaltungen finden im Frühjahr 2024 statt. Eine Einladung schicken wir Ihnen zu gegebener Zeit zu.
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