Europäischer Emissionshandel: DEHSt-Leitfaden Teil 1 zum Zuteilungsverfahren 2026-2030 (40)

Liebe Leser*innen,

am 01.01.2021 begann die vierte Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels (2021 bis 2030). Die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an stationäre Anlagen erfolgte aber nicht für die gesamte Handelsperiode, sondern nur für den ersten Zuteilungszeitraum (2021-2025).

Im Jahr 2024 startet das Zuteilungsverfahren für die zweite Hälfte der Handelsperiode – für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030. Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage können Sie im Frühjahr 2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 stellen. Den genauen Antragszeitraum und die Antragsfrist können wir Ihnen voraussichtlich im Januar 2024 mitteilen.

Wir informieren Sie heute über den Stand unserer Vorbereitungen des Zuteilungsverfahrens.