Nationaler Emissionshandel: Veröffentlichung von Festwerten nach Anlage 4 Teil 2 Nr. 3 Halbsatz 2 Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) (30)

Liebe Leser*innen,

für die Erstellung von Überwachungsplänen im BEHG veröffentlichen wir mit diesem Newsletter Festwerte für Altholz der Kategorie AI und sonstige naturbelassene Holzabfälle und Frischholz sowie zusätzliche Festwerte für spezielle Altholz-Abfallschlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) der Stoffstromklassen 03 01 04*, 17 02 04*, 19 12 06*, 20 01 37*, 20 03 07 und 15 01 10* nach Anlage 4 Teil 2 Nummer 3 Halbsatz 2 EBeV 2030. Diese können als zusätzliche Erleichterung ab sofort für die Erstellung von Überwachungsplänen im BEHG genutzt werden.