Nationaler Emissionshandel: IT-Anwendung für die Übermittlung von Überwachungsplänen | Hinweis zum letzten Verkaufstermin an der EEX vor der Abgabefrist | Nachweis von Entlastungen (26)
Liebe Leser*innen,
heute möchten wir Sie über die Bereitstellung unserer IT-Anwendung zur Übermittlung des Überwachungsplans über die DEHSt-Plattform informieren sowie über das bevorstehende Ende der Nachkaufregel für nationale Emissionszertifikate mit der Jahreskennung 2022. Außerdem weisen wir auf eine Konkretisierung im Leitfaden für 2023 bis 2030 zu Nachweisen bei Entlastungen hin.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Überwachungsplan bis zum 31.10.2023 bei uns zur Genehmigung einreichen müssen. Die Frist, den Überwachungsplan einzureichen, wurde gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) am 31.07.2023 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 31.07.2023 B8).