Nationaler Emissionshandel: IT-Anwendung für Überwachungsplan und Templates (24)

Liebe Leser*innen,

heute informieren wir Sie über die Bereitstellung unserer IT-Anwendung zur Erstellung des Überwachungsplans im Formular-Management-System (FMS) sowie über die Veröffentlichung der Templates zur Erfassung von Angaben zur „Datenverwaltung und Kontrollaktivitäten“ und zur „Kontinuierlichen Emissionsmessung“.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Überwachungsplan bis zum 31.10.2023 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Genehmigung einreichen müssen. Die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans wurde gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) am 31.07.2023 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 31.07.2023 B8).