Nationaler Emissionshandel: Frist für Überwachungsplan und Veröffentlichung Update Leitfaden (23)
Liebe Leser*innen,
heute informieren wir Sie über die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans. Der Überwachungsplan ist für den Zeitraum ab dem Berichtsjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der DEHSt zur Genehmigung einzureichen. Die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans wurde gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 EBeV 2030 am 31.07.2023 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 31.07.2023 B8). Außerdem haben wir den Leitfaden zum Anwendungsbereich und zur Emissionsermittlung für die Jahre 2023 bis 2030 aktualisiert. Dieser wurde aufgrund der bevorstehenden Bereitstellung der IT-Anwendung für die Datenerfassung zu den Überwachungsplänen um zwei Kapitel ergänzt und in wenigen Punkten angepasst. Wo genau, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Newsletters. Sie erfahren zudem, wo Sie weiterführende Informationen zu steuerrechtlichen Korrekturen und Korrekturen im Emissionsbericht finden.
Die Bereitstellung der IT-Anwendung zur Einreichung des Überwachungsplans erfolgt voraussichtlich im Laufe des Augusts und wir werden Sie darüber in einem separaten Newsletter informieren.