Nationaler Emissionshandel: ETS-Kompensation – Bereitstellung FMS | Aktualisierung Leitfaden für das Abrechnungsjahr 2022 (20)

Liebe Leser*innen,

die Anträge auf eine nachträgliche Kompensation doppelt belasteter Brennstoffmengen in EU-ETS-Anlagen für das Abrechnungsjahr 2022 können ab sofort gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31.07.2023 endet (nach Paragraf 8 Absatz 1 der Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEDV)).