Signaturkarten der Bundesnotarkammer
Bitte beachten Sie, dass die neuen beA-Karten kein qualifiziertes Signaturzertifikat mehr enthalten und Dokumente mit diesen Karten nur noch fortgeschritten und nicht mehr qualifiziert signiert werden können. Für die Einreichung der Emissionsberichte ist jedoch die Verwendung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) gemäß der eIDAS-Verordnung vorgeschrieben.Auf unserer Webseite finden Sie die Liste aller unterstützten Signaturkarten und Lesegeräte. Sie benötigen für die Abgabe des Emissionsberichts 2022 eine Signaturkarte entsprechend Tabelle 2b: Unterstützte Signaturkarten geeignet für eine qualifizierte Signatur.