ETS-Kompensation: Verzögerung bei FMS-Formularen für das Abrechnungsjahr 2022 (17)

Liebe Leser*innen,

die Frist zur Stellung von Anträgen auf eine nachträgliche Kompensation doppelt belasteter Brennstoffmengen in EU-ETS-Anlagen für das Abrechnungsjahr 2022 endet am 31.07.2023 (nach § 8 Absatz 1 Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEDV)).