Europäischer Emissionshandel: Aktualisierung des Leitfadens zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode (14)

Liebe Leser*innen,

heute möchten wir Sie über die Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels informieren. In Kapitel 8 enthält der Leitfaden nun detaillierte Erläuterungen und Umsetzungshinweise zu den neuen Rechtsvorschriften der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) und zur Anerkennung nachhaltiger Biomasse.

Betreiber finden dort unter anderem Informationen, für welche Einsatzstoffe die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) von emissionshandelspflichtigen Anlagen einzuhalten und nachzuweisen sind, wann eine Zertifizierungspflicht besteht oder welche konkreten Änderungen Sie am Überwachungsplan vornehmen müssen. Darüber hinaus werden die Übergangsbestimmungen des § 3a EHV 2030 erläutert und es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen nachhaltige Biomasse bis zur eigenen Zertifizierung oder bis zur Zertifizierung der Vorkette im Emissionsbericht 2023 anerkannt werden kann.