Europäischer Emissionshandel: Einladung zur Informationsveranstaltung „Biomasse im Europäischen Emissionshandel – Neue Regelungen ab 2023“ am 27.04.2023 (13)
Liebe Leser*innen,
hiermit laden wir Sie zu unserer Online-Informationsveranstaltung „Biomasse im Europäischen Emissionshandel – Neue Regelungen ab 2023“ am Donnerstag, 27.04.2023 ein.
Seit dem 01.01.2023 gelten die Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch im EU-ETS in Deutschland. Sie wurden in der EU-Monitoring-Verordnung und der novellierten Emissionshandelsverordnung (EHV) 2030 konkretisiert. Mit der Veranstaltung möchten wir Sie auf die damit verbundene Nachhaltigkeitsnachweisführung vorbereiten. Die Schwerpunkte der Veranstaltung liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, der praktischen Umsetzung der Nachweisführung sowie auf ersten Erfahrungen aus der Praxis. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm.
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen im EU-ETS, die Biomasse einsetzen und dadurch ihre Emissionen im jährlichen Emissionsbericht reduzieren möchten. Prüfstellen und betroffene Unternehmensverbände sind ebenso zur Teilnahme eingeladen.
Die Veranstaltung findet am
Donnerstag, 27.04.2023
von 10:00 bis 15:45 Uhr
als Online-Konferenz per „WebEx“ statt.
Link zur Teilnahme
WebEx Online-Konferenz am 27.04.2023
Programm und weitere Informationen
Informationsveranstaltung „Biomasse im Europäischen Emissionshandel – Neue Regelungen ab 2023“
Organisatorisches
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Die Präsentationen stellen wir Ihnen im Nachgang auf unserer Website zur Verfügung.
Fragen
Ihre thematischen Fragen für die Veranstaltung nehmen wir noch bis zum 14.04.2023 über die E-Mail-Adresse E-Mail: emissionshandel@dehst.de entgegen.
Während der Veranstaltung können Sie gern Ihre Fragen über die Chatfunktion stellen. Bitte geben Sie dafür Ihren Namen und Ihre Firma an.