Nationaler Emissionshandel: Carbon Leakage: Aktualisierung FMS und Leitfaden | Veröffentlichung des Katalogs beihilfefähiger Produkte (11)
Liebe Leser*innen,
in unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die Aktualisierung des Formular-Management-Systems (FMS) für die Antragstellung für die BEHG-Carbon-Leakage-Kompensation sowie über die Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens und den Katalog der Produkte, deren Herstellung gemäß BECV beihilfefähig ist.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 27 BECV eine abschließende Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erst nach Prüfung und beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen kann. Diese beihilferechtliche Genehmigung liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund hat eine Bescheidung der Anträge auf Gewährung einer Beihilfe nach der BECV für das Abrechnungsjahr 2021 bisher nicht stattgefunden. Auch die Bescheidung der Anträge auf Beihilfe nach der BECV für das Abrechnungsjahr 2022 steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung.