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Wir weisen Sie darauf hin, dass das in unserem Newsletter vom 01.02.2023 beschriebene Antragsverfahren zur nachträglichen Kompensation der doppelt belasteten Brennstoffmengen in ETS-Anlagen für das Abrechnungsjahr 2021 am 31.03.2023 endet.
Um einen vollständigen Antrag auf ETS-Kompensation zu stellen, muss die komplette ZIP-Datei inklusive der XML-Datei eingereicht werden, wie auch beim EU-ETS-Emissionsbericht oder aus anderen Antragsverfahren bekannt. Diese Information wurde ebenfalls im Leitfaden in Kapitel 2.5.3 „Elektronische Antragstellung“ ergänzt.
Unsere Newsletter, Termine und weitere Informationen finden Sie auf den folgenen Seiten.