Emissionshandel im Luftverkehr: Formular-Management-System (FMS) für Emissionsberichte steht bereit (03)

Liebe Leser*innen,

unser Formular-Management-System (FMS), mit dem Luftfahrzeugbetreiber den Emissionsbericht 2022 im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erstellen, steht bereit. Zur Anmeldung gelangen Sie über "Formular Management System" unter den Online Services.

Die gesetzliche Frist für die Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts 2022 ist der 31.03.2023. Bitte reichen Sie den verifizierten Bericht rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.

Auf Grund von neuen gesetzlichen Anforderungen zur Anrechenbarkeit von Biomasse und Biokraftstoffen war eine Aktualisierung des Leitfadens für den Luftverkehr erforderlich. Der nunmehr aktualisierte Leitfaden vom Januar 2023 ersetzt damit den zuvor veröffentlichten Leitfaden vom April 2022. Die Aktualisierungen des Leitfadens für den Luftverkehr betreffen im Wesentlichen Anforderungen an das Monitoring und die Berichterstattung von Biokraftstoffen und Treibstoffgemischen mit biogenem Anteil, die im Kapitel 6 beschrieben sind.

Seit dem 01.01.2023 unterfallen auch Flüge von der Schweiz in das Vereinigte Königreich dem Schweizer Emissionshandelssystem (CH-ETS) und die daraus resultierenden Emissionen sind uns mit dem Emissionsbericht 2023 bis zum 31.03.2024 zu berichten. Bitte achten Sie darauf, die entsprechenden Anpassungen in Ihren Monitoring-Verfahren vorzunehmen, sofern Sie solche Flüge durchführen.

Alle nachfolgenden Informationen sind ausschließlich für Deutsche Luftfahrzeugbetreiber, die ihre CORSIA-Emissionen (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) gemäß delegierter CORSIA-Verordnung (2019/1603) an uns berichten relevant:

Mit dem Emissionsbericht des Jahres 2022 ist die Berichterstattung von Flügen zwischen Drittstaaten verpflichtend. Eine entsprechende nationale Ergänzung der europäischen Regelungen wird voraussichtlich im Laufe der Berichterstattung in Kraft treten (Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030). Die Pflicht zur Berichterstattung von Flügen zwischen Drittstaaten gilt auch für Luftfahrzeugbetreiber, die die Eurocontrol ETS Support Facility (ETS SF) nutzen, um ihre CORSIA-Emissionen zu berichten. Bitte ergänzen Sie Ihre Flüge zwischen Drittstaaten manuell, auch wenn diese nicht in den Daten der Eurocontrol Support Facility für Luftfahrzeugbetreiber enthalten sind.

Zur CO2-Emissionsschätzung von berichtspflichtigen Flügen zwischen Drittstaaten, die nicht in den von Eurocontrol bereitgestellten Daten der Eurocontrol Support Facility (ETS SF) für Luftfahrzeugbetreiber enthalten sind, nutzen Sie bitte das jeweils gültige „EUROCONTROL Small Emitters Tool“ für das entsprechende Berichtsjahr. Auch für das Berichtsjahr 2022 erwarten wir keine CORSIA-Löschungsverpflichtung. Daher verzichten wir auf die Anforderung, die manuell nachgetragenen Flüge und dazugehörigen CO2-Emissionen von einer Prüfstelle verifizieren zu lassen. Unsere Prüfverfahren bleiben davon unberührt. Zur Unterstützung von Luftfahrzeugbetreibern mit CORSIA-Verpflichtungen stellen wir auf Anfrage (über den DEHSt-Kundenservice) ein FMS-Tool zum vereinfachten XML-Import der Daten aus der Eurocontrol ETS Support Facility zur Verfügung. Das Tool erlaubt auch das manuelle Nachtragen von Flügen, beispielsweise zwischen Drittstaaten.