Nationaler Emissionshandel: Carbon Leakage: Veröffentlichung des Hinweispapiers zu den ökologischen Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BECV (42)
Liebe Leser*innen,
auf unseren Internetseiten „Indirekte Belastungen des nationalen Emissionshandels ausgleichen“ stellen wir Ihnen ab sofort das Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BECV zum Download bereit.
Das Hinweispapier soll die Unternehmen über die Verpflichtungen zu den ökologischen Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BECV informieren. Diese ökologischen Gegenleistungen sind eine Voraussetzung für die Gewährung der Carbon-Leakage-Kompensation ab dem Abrechnungsjahr 2023.