Strompreiskompensation: Inkrafttreten der Förderrichtlinie für 2021 bis 2030 und Antragsfrist (31)

Liebe Leser*innen,

gestern, am 01.09.2022 ist die SPK-Förderrichtlinie für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2030 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden und tritt damit gemäß Nr. 7 der Förderrichtlinie am heutigen 02.09.2022 in Kraft. Sie kann hier eingesehen werden: Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation vom 01.09.2022  (01.09.2022, PDF, 363KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Als zuständige Behörde haben wir gemäß Nr. 6.1 der Förderrichtlinie als Ende der Antragsfrist den 30.09.2022 auf unserer Homepage bekanntgegeben. Beihilfeanträge können ab sofort unter Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) per Virtueller Poststelle bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gestellt werden.