Strompreiskompensation: Informationen zur bevorstehenden Antragstellung (27)

Liebe Leser*innen,

in Ergänzung des letzten Newsletters zur Strompreiskompensation (SPK) mit der Ankündigung der Online-Veranstaltung am 27.07.2022 möchten wir Ihnen weitere Informationen zur bevorstehenden Antragstellung geben.

Die neue nationale SPK-Förderrichtlinie wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet und muss vor einer Bekanntgabe im Bundesanzeiger von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt sind die Regelungen der Förderrichtlinie rechtsverbindlich.

Um Ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, sich bereits jetzt mit dem Antragsverfahren vertraut zu machen, stellen wir unter Vorbehalt und unter erneutem Verweis darauf, dass die Förderrichtlinie noch nicht verbindlich ist, das Antragsformular und hilfreiche Begleitdokumente zur Verfügung.