Nachweisführung der Nachhaltigkeit bei Kraftstoffen und Heizstoffen

Als Nachweis für Kraftstoffe dient das Zoll-Formular 1155 inklusive entsprechender Anlagen, die im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote eingereicht werden. Für Heizstoffe sind dem Emissionsbericht als Nachweise die Massenbilanz gemäß Artikel 30 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) sowie eine Auflistung der zugehörigen Nummern der Nachhaltigkeitsnachweise aus Nabisy mit Brennstoffart und -menge beizufügen.

Dementsprechend haben wir die Kapitel 6.5.2.2, 7.3.3 und 7.4.1 im Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen konkretisiert.