Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) für Emissionsberichterstattung erforderlich

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Emissionsberichte unter Verwendung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) gemäß der eIDAS-Verordnung abzugeben sind. Damit sind für das Einreichen der Emissionsberichte eine Signaturkarte (SmartCard) mit einer gültigen QES und ein passendes Kartenlesegerät (SmartCardReader) erforderlich. Der Signaturprozess findet in der Anwendung für die Emissionsberichterstattung statt und der Bericht wird direkt über das Erfassungssystem an die DEHSt übermittelt. Beachten Sie bitte: Die Beschaffung und Aktivierung der Signaturkarte und des zugehörigen Kartenlesers kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Planen Sie dies bitte ein.

Auf der DEHSt-Internetseite finden Sie weiterführende Hinweise zur elektronischen Signatur.