Auch wenn der Antrag auf nachträgliche Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG separat zu einem Zeitpunkt eingereicht werden muss, der noch in der oben genannten Verordnung festgelegt wird, können bereits jetzt grundlegende Daten für die Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG mit dem EU-ETS Emissionsbericht zum 31.03. erfasst werden. In unserem Leitfaden zum Zusammenwirken EU-ETS und nEHS haben wir in Kapitel 2 „Ausblick: Beantragung einer nachträglichen Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG“ am Beispiel Heizöl EL erklärt, welche Formulare vorab ausgefüllt werden können, um später eine Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG zu beantragen.
Hinweise zu den Feldern zur „potentiellen Kompensationsmenge“:
Die Datenerfassung auf dem Formular „Liefermengen und Lieferanten“ im FMS ist derzeit auf den Vorabzug nach § 7 Absatz 5 BEHG ausgerichtet, d.h. bei den aktuell auf Seite vier unter der Überschrift „Verwendungszusicherung“ angezeigten Feldern zur "potentiellen Kompensationsmenge" handelt es sich lediglich um informelle Rechengrößen als Gegenstück zur Berechnungssystematik für einen Vorabzug nach § 7 Abs. 5 BEHG. Der Antrag auf Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG erfolgt später separat. Hierzu wird es eine eigene FMS Anwendung geben. Wir planen, dass die bereits angegebenen Daten auf dem Formular „Liefermengen und Lieferanten“ in diese Anwendung übernommen werden können.
Hinweise zu Fehlermeldungen im Formular „Liefermengen und Lieferanten“:
- Sofern der Beschreibung zum Ausfüllen des Formulars „Liefermengen und Lieferanten“ in Kapitel 2 gefolgt wird, ist das Formular korrekt befüllt und die Fehlermeldungen können ignoriert werden.
- Zudem muss bei ausschließlich nachträglicher Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG kein Formular „Lieferanten“ angelegt und befüllt werden. Auf Seite drei des Formulars „Liefermengen und Lieferanten“ müssen keine Angaben gemacht werden. Fehlermeldungen auf Seite drei müssen ebenfalls nicht beachtet werden.
Sollten Sie weiterhin Probleme mit dem Ausfüllen des FMS-Formulars „Liefermengen und Lieferanten“ haben, bitten wir Sie die XML-Datei und/oder eine PDF der betreffenden Formulare und eine kurze Beschreibung des Fehlers zuzusenden. Anhand der XML-Datei können wir Fehler leichter identifizieren.