Strompreiskompensation: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für die Abrechnungsjahre 2021-2030 (11)

Liebe Leser*innen,

die Beihilfen zum Ausgleich indirekter CO2-Kosten infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (bezeichnet als „indirekte CO2-Kosten“) werden auch für den Zeitraum nach 2020 weitergeführt.

Im aktuellen Newsletter zur Strompreiskompensation (SPK) erwartet Sie nach einem kurzen Rückblick auf die SPK der Jahre 2013-2020, ein Blick nach vorn („Ausblick 2022“) mit Informationen zum Antragsjahr 2022 (für das Abrechnungsjahr 2021).