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Nationaler Emissionshandel: Achtung! Aktualisierte Berechnungsvorlagen BECV-Sektorerweiterung und Anpassung des Kompensationsgrades

15.02.2022 - Ausgabe 09/2022
 

Liebe Leser*innen,

die Berechnungsvorlagen zu den Verfahren der BECV-Sektorerweiterung und der Anpassung des Kompensationsgrades wurden nachträglich ergänzt und aktualisiert. Leider befand sich in den alten Vorlagen ein Verknüpfungsfehler, der ein vollständiges Ausfüllen verhinderte.

Falls Sie die nachfolgenden Berechnungsvorlagen vor dem 26.01.2022 heruntergeladen haben, müssen Sie sich für eine fehlerfreie Antragstellung die aktualisierte Version auf unserer Seite zu Carbon Leakage herunterladen und diese nutzen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Außerdem informieren wir Sie in diesem Newsletter zur elektronischen Kommunikation mit der DEHSt.

 
 

Inhalt

     Aktualisierung der Berechnungsvorlagen zu den Verfahren der BECV-Sektorerweiterung und Anpassung des Kompensationsgrades
     Technische Hinweise
     Qualifizierte elektronische Signatur

Aktualisierung der Berechnungsvorlagen zu den Verfahren der BECV-Sektorerweiterung und Anpassung des Kompensationsgrades

Seit dem 08.02.2022 stehen Ihnen die folgenden angepassten Berechnungsformulare auf unserer Website zur Verfügung:

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Technische Hinweise

Im Berechnungsformular „Verband_Emissionsintensität_nCLI.xlsx“ werden Daten aus dem Unterordner „Unternehmen_BE“ (darin werden die Berechnungsformulare „Unternehmen_beihilfefähige_Brennstoffmenge.xlsx“ der sektorangehörigen Unternehmen gespeichert) automatisch importiert. Ein solcher Datenimport findet beim Klicken auf „Aktualisieren“ im Datenblatt „Gesamtliste der Unternehmen“ und bei der „Zusammenführung“ statt. Sollten nach dem Klicken keine Daten importiert werden oder eine Excel-Fehlermeldung erscheinen, hat das für gewöhnlich eine oder mehrere der folgenden Ursachen:

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Qualifizierte elektronische Signatur

Bei der DEHSt reichen Sie bestimmte Dokumente (wie zum Beispiel die Anträge zum Carbon-Leakage-Beihilfeverfahren) auf elektronischem Weg ein. Diese benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die rechtlich dem Status einer handschriftlichen Unterzeichnung gleicht.

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Weitere Informationen