Deutsche Emissionshandelsstelle

Qualifizierte elektronische Signatur

Bei der DEHSt reichen Sie bestimmte Dokumente (wie zum Beispiel die Anträge zum Carbon-Leakage-Beihilfeverfahren) auf elektronischem Weg ein. Diese benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die rechtlich dem Status einer handschriftlichen Unterzeichnung gleicht.

Für die qualifizierte elektronische Signatur sind eine Signaturkarte sowie ein zugehöriger Kartenleser notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung und Aktivierung der Komponenten bis zu drei Monate dauern kann. Planen Sie diese Zeit bitte entsprechend für Ihr Antragsverfahren ein.

Informationen zur elektronischen Signatur

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