Deutsche Emissionshandelsstelle

Aktualisierung der Berechnungsvorlagen zu den Verfahren der BECV-Sektorerweiterung und Anpassung des Kompensationsgrades

Seit dem 08.02.2022 stehen Ihnen die folgenden angepassten Berechnungsformulare auf unserer Website zur Verfügung:

„Verband_Emissionsintensität_nCLI.xlsx“

  • Die Datei wurde bezüglich der Verknüpfung zum Erdgas aus dem Datenblatt „Zusammenführung“ für 2019 korrekt angepasst.
  • Außerdem wurde die Umrechnung der Emissionsintensität von t CO2/€ in kg CO2/€ ergänzt.
  • Bitte nutzen Sie ausschließlich das aktualisierte Formular zum Einreichen bei der DEHSt!

„Unternehmen_beihilfefähige_Brennstoffe.xlsx“

  • In dieser Datei war eine unpräzise Ausformulierung bei der abzuziehenden Teilmenge zur Bestimmung der „beihilfefähigen Brennstoffmenge“ vorhanden.
    Die Formulierung wurde präzisiert und lautet nun „Brennstoffmengen, die zur Wärmeerzeugung für Dritte eingesetzt wurden“.
  • Durch die vorherige, nicht präzise Formulierung in den alten Berechnungsformularen „Brennstoffmenge, die für die Erzeugung von Wärme eingesetzt wurde bzw. die vom Unternehmen an Dritte weitergegeben wurde“ wurde suggeriert, alle eingesetzten Brennstoffmengen zur Wärmeerzeugung seien „nicht beihilfefähig“. Weisen Sie die von Ihnen vertretenen Unternehmen auf die obige Anpassung hin, damit sichergestellt wird, dass die „beihilfefähige Brennstoffmenge“ korrekt erfasst wird. Brennstoffmengen, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, sind grundsätzlich beihilfefähig – allerdings nur, sofern die betreffenden Wärmemengen nicht an Dritte weitergeleitet werden.

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