Emissionshandel im Luftverkehr: Formular-Management-System (FMS) für die Emissionsberichterstattung 2021 im Luftverkehr steht bereit (07)

Liebe Leser*innen,

unser Formular-Management-System (FMS), mit dem Luftfahrzeugbetreiber den Emissionsbericht 2021 im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erstellen, steht bereit.

Zur Anmeldung gelangen Sie über "Formular Management System" unter den Online Services auf unserer Internetseite.

Die gesetzliche Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts 2021 ist der 31.03.2022.

Bitte reichen Sie den verifizierten Bericht rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Emissionsberichts, dass CO2-Emissionen von Flügen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in das Vereinigte Königreich im EU-ETS weiterhin berichts- und abgabepflichtig sind. Davon ausgenommen sind allerdings CO2-Emissionen für Flüge nach Gibraltar oder in Überseegebiete oder sonstige Territorien des Vereinigten Königreichs.

Flüge innerhalb des Vereinigten Königreichs oder vom Vereinigten Königreich in den EWR unterliegen jedoch dem Emissionshandelssystem des Vereinigten Königreichs und sind nach Maßgabe der dort geltenden Regelungen zu berichten.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Deutsche Emissionshandelsstelle entschieden, dass für die Verifizierung der Emissionsberichte 2021 eine Genehmigung von virtuellen Standortbegehungen nach Art. 34a AVR nicht erforderlich ist. Es obliegt somit der verifizierenden Prüfstelle zu beurteilen, ob eine virtuelle Standortbegehung geboten, möglich und ausreichend ist. Im Fall der Durchführung einer virtuellen Standortbegehung sind begründende Angaben und Nachweise (Art. 34a Absätze 2 und 4 AVR) erforderlich.

Auf unserer Internetseite finden Sie die aktualisierte Vorlage für die Mitteilung, die von der Prüfstelle auszufüllen und vom Betreiber mit dem Emissionsbericht über die VPS einzureichen ist. Die DEHSt überprüft im Nachgang die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wir haben die Prüfstellen Anfang Dezember 2021 über unser Vorgehen informiert. Bei Fragen zur Durchführung einer virtuellen Standortbegehung wenden Sie sich bitte an Ihre Prüfstelle.

Bei der Gelegenheit möchten wir daran erinnern, dass Luftfahrzeugbetreiber mit jährlich weniger als 3.000 Tonnen CO2-Emissionen (bezogen auf den reduzierten geografischen Anwendungsbereich) von einer vereinfachten Berichterstattung mit der ETS Support Facility Gebrauch machen können (Art. 28a Abs. 6 Emissionshandelsrichtlinie). Eine zusätzliche Verifizierung sowie eine Anpassung des Monitoringkonzepts sind in diesem Fall nicht notwendig. Somit bietet sich die vereinfachte Berichterstattung auch für die Luftfahrzeugbetreiber an, die aufgrund der Corona-Pandemie nur temporär niedrigere Emissionen berichten. Weitere Informationen finden Sie hier.