Emissionshandel im Luftverkehr: Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Großbritannien (13)
Liebe Leser*innen,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Regelung zum geografischen Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) informieren: Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in das Vereinigte Königreich unterliegen weiterhin dem EU-ETS. Für diese Flüge besteht somit ab dem 01.01.2021 unverändert eine Berichts- und Abgabepflicht.
Großbritannien ist am 31.01.2020 aus der EU ausgetreten. Eine Übergangsregelung, nach der Großbritannien auch am EU-ETS teilnahm, endete am 31.12.2020. Demnach wären Flüge zwischen dem EWR und dem Vereinigten Königreich sowie innerhalb des Vereinigten Königreichs ab dem 01.01.2021 nicht mehr in den geografischen Anwendungsbereich des EU-ETS gefallen.
Die EU und Großbritannien haben jedoch am 30.12.2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das am 01.05.2021 in Kraft trat, jedoch bereits seit dem 01.01.2021 angewendet wird. Nach Artikel 392 Absatz 4 dieses Abkommens umfasst der EU-ETS Flüge aus dem EWR nach Großbritannien. Flüge nach Gibraltar, in Überseegebiete oder sonstige britische Territorien sind davon nicht umfasst. Als Luftfahrzeugbetreiber müssen Sie diese Regelung bei der Erstellung Ihres Emissionsberichts 2021 beachten.
Sofern Luftfahrzeugbetreiber für das Jahr 2010 bzw. 2014 eine Transportleistung auf Flügen zwischen dem EWR und Großbritannien erbracht haben, werden wir, voraussichtlich bis zum Ende des Jahres, rückwirkend ab dem Jahr 2021 Berechtigungen für diese Transportleistungen zuteilen.
Bitte beachten Sie, dass Flüge aus Großbritannien in den EWR bzw. innerhalb Großbritanniens vom Emissionshandelssystem des Vereinigten Königreichs umfasst sind und für Luftfahrzeugbetreiber dort gegebenenfalls eine Berichts- und Abgabepflicht bestehen kann.
Auf ihrer Website stellt die Europäische Kommission Informationen zur Verfügung.