Strompreiskompensation: Antragsfrist endet am 31.05.2021, Auswertungsbericht 2019 veröffentlicht (4)

Liebe Leser*innen,

heute möchten wir Sie an die Ausschlussfrist für die Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten des Jahres 2020 erinnern. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am Montag, den 31.05.2021.

Nur wenn Ihr Antrag rechtskonform bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt über die Virtuelle Poststelle (VPS) eingegangen ist, können wir die Gewährung einer Beihilfe prüfen. Sollten Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, ist diese Erinnerung für Sie gegenstandslos.

Auswertungsbericht für 2019 veröffentlicht

Für das Abrechnungsjahr 2019 gingen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt von 328 Unternehmen Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten des Emissionshandels ein. Nach deren Prüfung erhielten 322 Unternehmen mit 902 Anlagen rund 546 Millionen Euro Beihilfe. Der für die Berechnung der Beihilfe anzusetzende EUA-Preis (vergleiche Auswertungsbericht, Erläuterungen in Abschnitt 1, ab Seite 5) betrug 16,15 Euro.

Daher ist die bewilligte Beihilfesumme für 2019, mit rund 546 Millionen Euro, mehr als doppelt so hoch wie für das Abrechnungsjahr 2018 (219 Millionen Euro bei einem anzusetzenden EUA-Preis von 5,88 Euro).