Europäischer Emissionshandel: Virtuelle Standortbegehungen durch Prüfstellen im zweiten Quartal 2021 (2)

Liebe Leser*innen,

mit unserer Nachricht vom 18.12.2020 informierten wir Sie, dass für die pandemiebedingte Durchführung von virtuellen Standortbegehungen durch die Prüfstellen im ersten Quartal 2021 eine Genehmigung der Deutschen Emissionshandelsstelle nicht notwendig war.

Mit Blick auf die aktuelle Pandemielage und die ungewisse Entwicklung des Infektionsgeschehens in den nächsten Monaten verzichten wir auch im zweiten Quartal 2021 auf die Genehmigung von virtuellen Standortbegehungen. Es obliegt somit der verifizierenden Prüfstelle zu beurteilen, ob eine virtuelle Standortbegehung geboten, möglich und ausreichend ist. Die DEHSt überprüft die Mitteilungen hierzu im Nachgang.

Im zweiten Quartal gegebenenfalls schon gestellte Anträge auf Durchführung einer virtuellen Standortbegehung sind von diesem Verzicht auf ein Genehmigungsverfahren bereits umfasst. Eine beantragte virtuelle Standortbegehung kann somit auch ohne Rückmeldung von der DEHSt erfolgen.

Dies betrifft nur die Verifizierung der Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020, welche noch bis zum 30.06.2021 abgegeben werden können. Das Formular für die erforderliche Mitteilung, welches als Anhang zu den Zuteilungsdatenberichten an die DEHSt zu übermitteln ist, finden Sie in unseren Publikationen.

Zu dem Verfahren und den Angaben im Formular verweisen wir auf den Leitfaden Zuteilung 2021-2030 Teil 4, Abschnitt 8.3.1.