Verpflichtungsperiode
Emissionsreduktionsverpflichtungen werden zeitlich begrenzt, um den Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls Flexibilität bei der Erfüllung einzuräumen. Außerdem wird so der Einfluss vorübergehender Emissionsschwankungen minimiert. Die erste Verpflichtungsperiode dauerte von 2008 bis 2012 und die zweite von 2013 bis 2020. Im europäischen Kontext wird hierfür der Begriff verwendet.