VET-Eintrag (Verified Emissions Table)
EU-ETS: Bezeichnet die Tabelle der geprüften Emissionen im Unionsregister. Die Prüfstellen bestätigen den eingetragenen Wert der geprüften Emissionen des Vorjahres der ihnen zugeordneter Anlagen bzw. Luftfahrzeugbetreiber bis spätestens 31. März jeden Jahres. Die Eintragung selbst können entweder die Kontobevollmächtigten des Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiberkontos vornehmen oder die zugeordnete Prüfstelle. Für Anlagenkonten sind die geprüften Emissionen getrennt nach CO2, N2O und PFC im Register einzutragen. Wichtig dabei ist es, dass in jedem Fall ein Wert in jedes der drei Felder eingetragen wird. Sind keine Emissionen aufgetreten, ist eine Null einzutragen. Hatte eine Anlage keinerlei Emissionen, muss demzufolge in jedes der drei Felder eine Null eingetragen und bestätigt werden.