Übereinkommen von Paris (Paris Agreement)

Das ab 2021 greifende Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde am 12.12.2015 auf der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention beschlossen und löst als Nachfolgeabkommen das Kyoto-Protokoll ab. Die Staatengemeinschaft verpflichtet sich darin, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen Niveau von 1990 zu begrenzen. Erstmalig sind nun auch Entwicklungs- und Schwellenländer zu Klimaschutzbeiträgen verpflichtet.