Übereinkommen von Paris (Paris Agreement)
Das ab 2021 greifende Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde am 12.12.2015 auf der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention beschlossen und löst als Nachfolgeabkommen das ab. Die Staatengemeinschaft verpflichtet sich darin, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen Niveau von 1990 zu begrenzen. Erstmalig sind nun auch Entwicklungs- und Schwellenländer zu Klimaschutzbeiträgen verpflichtet.