Treibhausgasquote

-Verordnung: Unternehmen, die in Deutschland gewerbsmäßig fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen oder einlagern und Steuerschuldner im Sinne des Energiesteuergesetzes sind, unterliegen einer auf EU-Recht basierten Treibhausgasminderungsquote. Mit der Erfüllung dieser Quote gleichen die verpflichteten Unternehmen einen Anteil der durch die fossilen Kraftstoffe verursachten Treibhausgase aus. Die Quote bemisst sich in Bezug auf einen für jedes Unternehmen berechneten Referenzwert. Einzelheiten regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG § 37a).

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