Strompreiskompensation

EU-ETS: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten. Es handelt sich um finanzielle Beihilfen für Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren beziehungsweise Wirtschaftsteilsektoren, bei denen angenommen wird, dass ein erhebliches Risiko der Verlagerung von Kohlendioxid-Emissionen besteht. Angenommene Ursache des Risikos ist, dass die genannten Unternehmen in ihrem Strompreis Kosten tragen, die mit EU-ETS-Zertifikaten verbunden sind und die auf sie abgewälzt werden.