graue Emissionen
direkte Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und indirekte Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchtem Strom (Festlegung des Berechnungsverfahrens in Durchführungsrechtsakt)
direkte Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und indirekte Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchtem Strom (Festlegung des Berechnungsverfahrens in Durchführungsrechtsakt)