Emissionsbericht (EmB)

In jedem Emissionshandelssystem müssen die Betroffenen einen Emissionsbericht anfertigen, verifizieren lassen und bei der zuständigen Behörde einreichen. In Deutschland ist diese Behörde die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Inhalt und Umfang des jeweiligen Berichts unterscheidet sich je nach Handelssystem. Ausnahmen und Sonderregelungen sind den entsprechenden Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen zu entnehmen.

Alternativ