Biomasse

EU-ETS: Stoffe pflanzlicher und tierischer Herkunft heißen Biomasse. Um flüssige Biomasse anerkannt zu bekommen, ist ein Nachhaltigkeitsnachweis gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) erforderlich. Als Menge dieser Stoffgemische gilt ihre Masse in Kilogramm.

Zum Thema: {0}