Berechtigung
Im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) „erlaubt“ eine den Ausstoß einer Tonne (-Äq) in einem Berichtsjahr. Anlagen- und müssen je emittierte Tonne CO2-Äq eine Berechtigung vorweisen, um ihrer Verpflichtung zur Abgabe nachzukommen.
Berechtigungen werden im erzeugt und durch staatliche Zuteilung und/oder ausgegeben.