Berechtigung

Im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) „erlaubt“ eine Berechtigung den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxidäquivalent (CO2-Äq) in einem Berichtsjahr. Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen je emittierte Tonne CO2-Äq eine Berechtigung vorweisen, um ihrer Verpflichtung zur Abgabe nachzukommen.
Berechtigungen werden im Unionsregister erzeugt und durch staatliche Zuteilung und/oder Auktionierung ausgegeben.

Alternativ